entsprechende Turniere können deshalb nach Sinn und Zweck des Spielbankengesetzes nur in Casinos öffentlich durchgeführt werden (BGE 136 II 291, E. 4 und 5). Daraus folgt, dass die Organisation von Pokerturnieren ausserhalb von konzessionierten Spielbanken verboten ist, mit Ausnahme der oben erwähnten nicht öffentlichen Pokerturnieren im Freundes- oder Familienkreis. Subjektiv setzt der Tatbestand von Art. 56 Abs. 1 lit. a SBG Vorsatz voraus. 10.2 Subsumtion Im D.________ wurden Pokerturniere der Art Texas Hold’em durchgeführt.