SBG erfasst (BBl 1997 III 145, S. 170). Auch nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung sind nicht öffentliche Pokerturniere von Texas Hold’em um Geld oder eine geldwerte Leistung im Freundes- oder Familienkreis ebenso zulässig wie entsprechende Jassturniere; nur im Rahmen von Casinos kann jedoch gewerblich bzw. öffentlich gepokert werden (BGE 136 II 291, E. 5.3.4.). Glückspiele sind Spiele, bei denen gegen Leistung eines Einsatzes ein Geldgewinn oder ein anderer geldwerter Vorteil in Aussicht steht, der ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt (Art. 3 Abs. 1 SBG).