10 aus, dass diese Deals jeweils dann abgeschlossen worden seien, wenn es darum gegangen sei, etwas zu verteilen, d.h. nach Spielende (pag. 08 223/224). Dadurch, dass die Deals erst nach Spielende abgeschlossen wurden, hat der Berufungsführer den erspielten Gewinn für eine logische Sekunde erworben. Damit hat er einen Anspruch auf Auszahlung dieses Gewinns gehabt, was ihm wiederum ermöglichte, anschliessend infolge von Deals darauf zu verzichten.