8 Zusammenfassend stellen die im Teilnehmersystem aufgeführten Beträge die vom Berufungsführer erzielten Gewinne dar, auf welche er erst anschliessend durch Abschluss eines Deals verzichtete. Die Kammer stellt deshalb ebenfalls auf die im System aufgeführten Beträge zum Berufungsführer im Umfang von CHF 4‘804.00 ab. III. Rechtliche Würdigung