Die Aussagen von C.________ wirken ehrlich und werden von ihm anlässlich der weiteren Einvernahmen übereinstimmend wiedergegeben. Es liegen zudem keine Hinweise vor, die an der Glaubhaftigkeit seiner Aussagen zweifeln liessen. Die Kammer stellt auf seine und die sich damit deckenden Aussagen der übrigen Vereinsmitglieder ab und gelangt gestützt darauf zum Schluss, dass mindestens jeden zweiten Donnerstag ein von C.________ organisiertes Pokerturnier stattgefunden hat. 7.3 Spieleinsätze und Höhe der Gewinne