Die vollständigen Namen, deren Berufe oder die familiären Verhältnisse sind nur vereinzelt oder gar nicht bekannt. Die privaten Informationen interessierten häufig auch nicht, da sie zum gemeinsamen Pokerspiel zusammengekommen waren. Unter diesen Umständen und vor dem Hintergrund, dass der Verein bis zu 130 Mitglieder umfasste, gelangt die Kammer zum Schluss, dass kein enges freundschaftliches Verhältnis untereinander vorgelegen haben kann. Vielmehr haben sich Ver-