08 221 Z. 7-10). Auf die Frage anlässlich der Einvernahme vom 24.01.2011 bei der ESBK, was ausschlaggebend für die Gründung des Vereins gewesen sei, antwortete der Beschuldigte bezeichnend denn auch, dass man nach dem Bundesgerichtsurteil nicht mehr öffentlich habe spielen dürfen. Es habe viele Leute von vorher gegeben, d.h. 90% der Leute seien Stammgäste gewesen. Dann hätten sie die Idee gehabt, dies weiterzuführen (pag. 04 078 F/A 30). Der Beschuldigte spricht hier passend von Stammgästen und nicht von Freunden.