Die Verbindung zwischen dem Beschuldigten und den übrigen Vereinsmitgliedern und Pokerspielern ist gestützt auf die Aussagen des Beschuldigten mehrheitlich als eher lose zu bezeichnen. So unterscheidet selbst der Beschuldigte zwischen seinen Pokerfreunden (Freunde aus gleichen Interessen) und seinen intimen, engen Freunden. Mit seinen engen, intimen Freunden bespreche er auch private Sachen, dies seien vielleicht so zwei bis drei Leute. Der Rest seien Freundschaften aus gleichen Interessen (pag. 08 221 Z. 7-10).