Er habe sie vom Pokern her gekannt. Es sei so ähnlich, wie wenn man auf Facebook jemanden anklicke. Es seien keine intimen, keine engen Freunde gewesen, sondern Freunde aus den gleichen Interessen (pag. 08 221 Z. 1-5, pag. 08 224 Z. 34-35). Über den Zivilstand oder die letzten Ferien sei nicht gesprochen worden (pag. 04 079 F/A 41). Die Verbindung zwischen dem Beschuldigten und den übrigen Vereinsmitgliedern und Pokerspielern ist gestützt auf die Aussagen des Beschuldigten mehrheitlich als eher lose zu bezeichnen.