Pokerspiele fanden grundsätzlich donnerstags und teilweise auch an weiteren Tagen statt. Das Turnier am 18.11.2010 und allgemein die Turniere an den Donnerstagen wurden durch den Vereinspräsidenten, d.h. durch den Beschuldigten, organisiert (vgl. z.B. Beschuldigter: pag. 02 014 F/A 6, pag. 08 222 Z. 2-3; E.________: pag. 02 022 F/A 4; I.________: pag. 02 027 F/A 4; J.________: pag. 02 032 F/A 4; A.________: pag. 02 037 F/A 4; K.________: pag. 02 180 F/A 4). Der Spieleinsatz für die am Donnerstag stattfindenden und vom Beschuldigten organisierten Pokerturniere betrug jeweils maximal CHF 150.00 pro Person.