Unbestritten ist weiter, dass in den Räumlichkeiten an der G.________ (Strasse) in H.________ Pokerturniere der Variante „Texas Hold’em No Limit“ gespielt wurden (vgl. z.B. Beschuldigter: pag. 02 014 F/A 11; E.________: pag. 02 023 F/A 9). Die Räumlichkeiten an der G.________ (Strasse) in H.________ wurden mit Mietvertrag vom 09.06.2009 von der F.________ GmbH, vertreten durch E.________, an den Beschuldigten vermietet (pag. 07 149 ff.).