Der D.________ wurde gemäss Protokoll der Gründungsversammlung (vgl. pag. 05 059 f.) am .________, d.h. kurz nach Erlass des faktischen Pokerverbots durch das Bundesgericht, zum Zwecke des Pokerspielens gegründet und hatte in der massgeblichen Zeit ungefähr 120-130 Mitglieder (Beschuldigter [C.________]: „Ca. 120-130 vermute ich.“ [pag. 02 015 F/A 14]; vgl. auch „Datenblatt Vereinsmitglied“ [pag. 05 084 ff.]). Wie aus dem Gründungsprotokoll hervorgeht, war der höchstrichterliche Entscheid ausschlaggebend für den Entschluss, einen Pokerverein zu gründen (vgl. auch Aussage Beschuldigter [pag. 04 078 F/A 30]).