_ wegen Organisierens von Glückspielen ausserhalb konzessionierter Spielbanken verurteilt, dem Bund eine Ersatzforderung in der Höhe von CHF 4‘804.00 zu bezahlen. Weiter wurden ihm die auf ihn entfallenden Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 1‘288.25, bestehend aus den Kosten des Verwaltungsverfahrens von CHF 688.25 und den Gebühren der gerichtlichen Beurteilung von CHF 600.00, auferlegt (pag 08 348, S. 19 des Urteils).