_ in Bezug auf das Verfahren SK 13 24 zu beurteilen und ob diese Erkrankung ein bereits gefälltes Urteil sowie die darin vorgenommene Beweiswürdigung in Zweifel zu ziehen vermag. Aus der bereits vorgenommen Beweiswürdigung im Urteil der 2. Strafkammer vom 5. Februar 2016 (SK 13 24) ergibt sich jedoch eine ausführliche und fundierte Analyse der jeweiligen Aussagen und insbesondere auch des Verhaltens von D._____