_ vorausgesetzt – ihren Gesundheitszustand abklären lassen und gegebenenfalls von Amtes wegen ein Glaubhaftigkeitsgutachten in Auftrag gegeben. Hätte sich damals aufgrund eines Gutachtens tatsächlich herausgestellt, dass D.________ an einer psychischen Erkrankung leide und diese überdies im Zusammenhang mit einer (Falsch-)Aussage stehe, so wäre der Gesuchsteller mit grosser Wahrscheinlichkeit freigesprochen worden. Selbst ohne Abklärungen und Gutachten hätten sich aufgrund der Tatsache, dass D.________