3. Zur Begründung seines Gesuchs führt Rechtsanwalt B.________ namens des Gesuchstellers zusammengefasst aus, es sei den Erwägungen des Obergerichts zu entnehmen, dass den Aussagen von D.________ für den Schuldspruch [Urteil vom 5.2.2016] ausschlaggebende Bedeutung beigemessen worden sei. In dem gegen den Gesuchsteller laufenden Strafverfahren wegen angeblicher Anstiftung zum falschen Zeugnis sei D.________ am 24. August 2017 von der Staatsanwaltschaft einvernommen worden. Die Frage, warum ihre Psychologin der Staatsanwaltschaft