Wie aus dem Revisionsgesuch des Gesuchstellers und den eingereichten Beilagen hervorgeht, wurde offenbar ein weiteres Verfahren gegen den Gesuchsteller wegen Anstiftung zu falschem Zeugnis eröffnet, in welchem D.________ am 24. August 2017 von der Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland als Auskunftsperson einvernommen wurde (vgl. Beilage 3 des Revisionsgesuchs, pag. 87 ff.).