1. Mit Urteil der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern vom 5. Februar 2016 wurde A.________ (nachfolgend: Gesuchsteller) der schweren Körperverletzung, begangen am 30. Oktober 2010 in Bern, zum Nachteil von C.________ (nachfolgend: Privatkläger) schuldig erklärt und zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten, zur Bezahlung einer Genugtuung und einer Entschädigung an den Privatkläger sowie zur Bezahlung der Verfahrenskosten verurteilt. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wurde aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt (pag. 79; Urteil SK 13 24).