Trotz dieser durchaus bestehenden Vorbehalte zu einem Leben in Mazedonien ergibt sich aus den Aussagen von A.________, dass er mit seiner Freundin, mit der er auch eine Familie gründen möchte, an verschiedenen Orten – und eben auch in Mazedonien – leben könnte und diese offenbar bereit wäre, ihn zu begleiten. Für ein Leben in Mazedonien bestehen daher durchaus (alternativ) Pläne. Zu berücksichtigen ist zudem, dass A.________ auch über weitere Verwandte in Frankreich und Deutschland verfügt und er anlässlich der Haftverhandlung vom 18. September 2017 betonte, dass er in Westeuropa leben möchte.