Der Beschuldigte wurde der versuchten vorsätzlichen Tötung schuldig gesprochen und (unter Einbezug der bereits in Rechtskraft erwachsenen Schuldsprüche) zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt. Der erstinstanzliche Schuldspruch wurde zweitinstanzlich am 15. Juni 2017 bestätigt, womit sich der bereits nach dem erstinstanzlichen Urteil bestehende dringende Tatverdacht noch weiter erhärtet hat.