5. A.________ wurde am 15. Juni 2017 durch die 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt. Die schriftliche Entscheidbegründung ist noch nicht ergangen und das Urteil nicht in Rechtskraft erwachsen. Das Verfahren ist am Obergericht des Kantons Bern hängig, womit die Verfahrensleitung für die Durchführung des Haftverfahrens und die Anordnung von Sicherheitshaft zuständig ist.