2. Mit Schreiben vom 6. September 2017 teilten die Bewährungs- und Vollzugsdienste (BVD) des Amts für Justizvollzug (AJV) des Kantons Bern der 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern mit, dass A.________ am 16. August 2017 wegen gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 18,5 Monaten, unter Anrechnung der hierfür bereits ausgestandenen Haft, verurteilt worden sei. Weiter habe das Gericht eine obligatorische Landesverweisung von 6 Jahren ausgesprochen. Das Urteil sei in Rechtskraft erwachsen. Am 25. August 2017 habe A._____