1. A.________ wurde mit Urteil der 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern (SK 16 197-199) am 15. Juni 2017 der versuchten vorsätzlichen Tötung, begangen am 5. Dezember 2014 in Zollikofen, schuldig erklärt und hierfür unter Einbezug der in Rechtskraft erwachsenen Schuldsprüche wegen Raufhandels und Widerhandlungen gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt. Weiter wurde verfügt, dass A.________ in die Untersuchungshaft, in welche er im separaten Verfahren BM 1.________ versetzt wurde, zurückzubringen sei. Das Urteil vom 15. Juni 2017 ist nicht rechtskräftig.