2. Das Strafverfahren gegen A.________ sel. wegen fahrlässiger Tötung wird infolge Todes des Beschuldigten/Berufungsführers eingestellt. 3. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 8‘686.60 sowie die bis anhin angefallenen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1‘000.00 gehen zu Lasten des Kantons Bern. 4. Die Entschädigung der amtlichen Verteidigerin der beschuldigten Person, Rechtsanwältin B.________, wird für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: