2 tragte die Generalstaatsanwaltschaft, dass das Verfahren einzustellen und die Kosten dem Kanton Bern aufzuerlegen seien. Für die Entschädigung der amtlichen Verteidigung sei ein Stundenansatz von CHF 200.00 massgeblich, wobei die Honorarnote durch die Kammer zu überprüfen sein werde (pag. 559).