die schriftliche Berufungsbegründung ein und beantragte, er sei vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freizusprechen, dies unter entsprechender Kosten- und Entschädigungsfolge (pag. 457 ff.). Die Generalstaatsanwaltschaft reichte ihre Stellungnahme am 22. Juni 2018 ein (pag. 526 ff.).