1. Mit Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 20. Juni 2017 (Einzelgericht) wurde A.________ sel. schuldig erklärt der fahrlässigen Tötung, begangen am 8. Mai 2016 in Kappelen auf der Autobahn A6 z.N. von C.________, und zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu CHF 70.00, ausmachend CHF 1‘050.00, zu einer Verbindungsbusse von CHF 210.00 (Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung drei Tage) sowie zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 8‘686.60 verurteilt. Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre bestimmt.