7.4 Kosten- und Entschädigungsfolgen Im Urteil der 2. Strafkammer des Obergerichts SK 17 22 vom 31. Mai 2017 wurde festgelegt, dass der Kanton Bern die noch nicht rechtskräftig ausgeschiedenen Verfahrenskosten des erstinstanzlichen Strafverfahrens PEN 13 599 des Regionalgerichts Bern-Mittelland, bestimmt auf CHF 3‘144.00, trägt. Darin sind die ur-