b StPO e contrario). Das Urteilsdispositiv sei entsprechend anzupassen (Rechtsbegehren 1./i.). 7. Folgerungen 7.1 Einstellung des Verfahrens Die Kammer hat die Strafverfahren gegen D.________ und F.________ mit Urteil vom 31. Mai 2017 rechtskräftig eingestellt (SK 17 22). Eine Einstellung des Strafverfahrens auch gegen die Gesuchstellerin liegt auf der Hand und bedarf keiner vertieften Ausführungen. Es kann zur Begründung auf die Darlegungen der Gesuchstellerin verwiesen werden (vorne E. 6.1).