__, an welchen sich Dritte als Anstifter, Gehilfe oder Mittäter beteiligt haben sollen, sei angesichts dieses Grundsatzes folglich auch das Strafverfahren gegen diese Beteiligten einzustellen. Diesbezüglich sei der Gesuchstellerin vorgeworfen worden, sie habe sich an den Tätlichkeiten von D.________ zum Nachteil von H.________ («kitzeln und Mund zuhalten») aufgrund eines gemeinsamen Tatplans als Mittäterin beteiligt. Folglich sei das Verfahren gegen die Gesuchstellerin als angebliche Mittäterin von D.________ einzustellen. Damit sei das eventualiter erhobene Revisionsgesuch ausreichend begründet und belegt (Art. 411 Abs. 1 StPO).