um Einstellung des Strafverfahrens gegen D.________ wegen Tätlichkeiten, die im Anschluss daran erfolgte Verfahrenssistierung und das Verstreichenlassen der Frist gemäss Art. 55a Abs. 2 Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB; SR 311) angesichts der Unteilbarkeit der Strafverfolgung bei Antragsdelikten auch auf Dritte (Anstifter, Gehilfe oder Mittäter) aus. Bei der Beurteilung von Handlungen von D.________, an welchen sich Dritte als Anstifter, Gehilfe oder Mittäter beteiligt haben sollen, sei angesichts dieses Grundsatzes folglich auch das Strafverfahren gegen diese Beteiligten einzustellen.