9 einer schriftlichen Stellungnahme zur gesuchstellerischen Eingabe. Am 4. August 2017 teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit, dass sie auf die Teilnahme am (oberinstanzlichen) Verfahren verzichte. Mit Schreiben vom 7. August 2017 beziehungsweise 9. August 2017 verzichteten Rechtsanwalt E.________ im Namen von D.________ und Rechtsanwalt G.________ namens von F.________ auf eine Stellungnahme zum Gesuch. Am 23. August 2017 teilte Rechtsanwältin I.________ im Namen von H.___