Hinsichtlich A.________ (nachfolgend: Gesuchstellerin) hielt die 2. Strafkammer im Urteil ausserdem Folgendes fest: Mit Verweis auf die verbindlichen Erwägungen des Bundesgerichts ist festzuhalten, dass das Verfahren gegen die beiden Berufungsführer einzustellen ist. Dasselbe gilt zudem hinsichtlich der ebenfalls verurteilten A.___