unter Auferlegung der auf den Freispruch entfallenden anteilsmässigen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 1‘380.00 und Auslagen von CHF 102.00 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung), insgesamt bestimmt auf CHF 1‘482.00 an den Kanton Bern (Ziff. B.I. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs); und unter Ausrichtung einer Entschädigung in der Höhe von CHF 4‘991.52 für die auf den erstinstanzlichen Freispruch entfallenden der Kosten für die amtliche Verteidigung (Ziff. A.1. der Urteilsergänzung). 3. A.________ freigesprochen wurde