6 3. Urteil der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern vom 31. Mai 2017 (SK 17 22) Die 2. Strafkammer führte gestützt auf das soeben genannte Urteil des Bundesgerichts ein Neubeurteilungsverfahren durch und erkannte am 31. Mai 2017 ihrerseits was folgt: A. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 22.1.2014 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. D.________ freigesprochen wurde