1. Die Beschuldigten F.________ und A.________ werden verurteilt zur Bezahlung von CHF 1‘074.22 Schadenersatz zuzüglich 5% Zins seit dem 22.6.2012 an die Straf- und Zivilklägerin H.________, unter solidarischer Haftbarkeit (Art. 41 OR). 2. Die Beschuldigten F.________ und A.________ werden verurteilt zur Bezahlung von CHF 1‘000.00 Genugtuung zuzüglich 5% Zins seit dem 22.6.2012 an die Straf- und Zivilklägerin H.________, unter solidarischer Haftbarkeit (Art. 47 OR). 3. Für die Beurteilung der Zivilklage werden keine Kosten ausgeschieden.