1. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 400.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf vier Tage festgesetzt. 2. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von 1‘080.00 und Auslagen von CHF 88.00, insgesamt bestimmt auf CHF 1‘168.00. 3. Zu den anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 600.00. 4. Zur Bezahlung einer anteilsmässigen erstinstanzlichen Parteientschädigung von CHF 4‘691.50 an die Straf- und Zivilklägerin H.________, unter solidarischer Haftbarkeit mit F.________ und A.________.