2 und unter Ausrichtung einer Entschädigung in der Höhe von CHF 4‘234.98 für die auf den erstinstanzlichen Freispruch entfallenden Kosten für die amtliche Verteidigung (Ziff. B.1. der Urteilsberichtigung). 4. betreffend Zivilklage erkannt wurde, dass die Klage der Straf- und Zivilklägerin H.________ gegenüber dem Beschuldigten D.________ abgewiesen werde (Ziff. D.1. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).