Der Beschwerdeführer hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung und Rechtsanwalt X.________ die Differenz von CHF 655.35. zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald er dazu in der Lage ist. 5. Zu eröffnen: - dem Beschwerdeführer, amtlich vertreten durch Rechtsanwalt X.________ - der Generalstaatsanwaltschaft, vertreten durch Staatsanwalt Y.________ - der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern, Generalsekretariat Mitzuteilen: - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten BVD (vormals ASMV)