3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens vor Obergericht, bestimmt auf CHF 1‘500.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt und unter Vorbehalt von dessen Nachzahlungspflicht vorläufig vom Kanton Bern getragen. 4. Die Entschädigung des amtlichen Anwalts des Beschwerdeführers, Rechtsanwalt X.________, wird für das Beschwerdeverfahren vor Obergericht wie folgt bestimmt: