26 V. Dispositiv Die 2. Strafkammer beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird gutgeheissen und es wird dem Beschwerdeführer für das Beschwerdeverfahren vor Obergericht Rechtsanwalt X.________ als amtlicher Anwalt beigeordnet. Für den Entscheid über das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege werden keine Verfahrenskosten erhoben.