Allerdings würden solche Vollzugsöffnungen gemäss Besprechungsnotiz eine intensive therapeutische Arbeit des Beschwerdeführers an den deliktrelevanten Aspekten bzw. eine günstige Veränderung derselben und eine damit verbundene Verbesserung der Legalprognose voraussetzen (Vollzugsakten pag. 915). Auch in den Führungsberichten wird im Zusammenhang mit allfälligen Vollzugslockerungen festgehalten, man werde den Beschwerdeführer weiterhin ermutigen, sich im Rahmen einer deliktorientierten Therapie mit sich und seinem Delikt auseinanderzusetzen (Vollzugsakten pag. 1096).