Vollzugsakten geht jedoch hervor, dass sowohl die Vollzugsbehörde wie auch die Strafanstalt S.________ sich grundsätzlich für die Gewährung von schrittweisen Lockerungen aussprechen. Allerdings würden solche Vollzugsöffnungen gemäss Besprechungsnotiz eine intensive therapeutische Arbeit des Beschwerdeführers an den deliktrelevanten Aspekten bzw. eine günstige Veränderung derselben und eine damit verbundene Verbesserung der Legalprognose voraussetzen (Vollzugsakten pag.