813). Weiter ist auch richtig, dass der Gutachter – gefragt nach der Ausgestaltung möglicher Progressionsstufen – nur anregte, der Beschwerdeführer sei aufzufordern, sein soziales Umfeld offen zu legen, und die relevanten Personen seien zu überprüfen, sollten – entgegen seiner Empfehlung – Vollzugslockerungen gewährt werden (Vollzugsakten pag. 814). Daraus ist aber nicht ohne weiteres der Umkehrschluss zu ziehen, begleiteten Ausgängen oder Urlauben stehe aus Sicht des Gut-