1096). Bei jener Anhörung hatte sich der Beschwerdeführer gemäss Kurzprotokoll dahingehend geäussert, dass es nicht darauf ankomme, welche Werte man vertrete, man dürfe lediglich keine Gewalt anwenden und müsse sich an die Gesetze halten. Er habe keine politische Gesinnung mehr und sein «Schwarz-Weiss-Denken» sowie seine Affinität zu Waffen abgelegt (Vollzugsakten pag. 1025).