sowie die Therapieberichte des FPD und des PPD gelangte der Gutachter sodann in nachvollziehbarer und schlüssiger Weise zur Erkenntnis, dass der Beschwerdeführer auch im Vollzug weiterhin erhebliche deliktrelevante Verhaltensmuster gezeigt habe (rechthaberisches und dominierendes Verhalten, manipulatives und strategisches Agieren, undurchsichtige innere Welt [Gefühle und Wertvorstellungen]). Er sei über mehrere Jahre nicht erkennbar motiviert gewesen, an seinem Rollenbild zu arbei-