Es ist auch nicht ersichtlich, dass im Gutachten K.________ an – vom Beschwerdeführer im Übrigen nicht näher bezeichneten – «eminenten» Stellen bloss abgeschrieben und die Beurteilung des PPD «völlig unkritisch» übernommen worden wäre. Vielmehr hat der Gutachter die – in der Beschwerde in Bezug auf die angeblichen «therapeutischen Eskapaden» ebenfalls völlig unsubstantiierte – kritische Haltung des Beschwerdeführers gegenüber dem PPD durchaus zur Kenntnis genommen (vgl. Vollzugsakten pag.