Dieser hätte je nach Vorgehensvariante entweder mit einer Art Geissfuss erschlagen oder aber betäubt und anschliessend in der Badewanne ertränkt werden sollen. Den Geissfuss und Material zur Beseitigung der Leiche waren schon beschafft und mindestens zwei konkrete Ausführungstermine verabredet worden (Vollzugsakten pag. 121 ff.). Vor diesem Hintergrund kann der