_ eine Waffe besessen und damit im März 1999 – wenn auch im Rahmen eines ihm vom Gericht zugebilligten Putativnotwehrexzesses – vier gezielte Schüsse in den Bauch eines ihn verfolgenden Polizisten abgegeben hatte (vgl. Vollzugsakten pag. 234). Wenig später, ca. im Dezember 1999 hatte er dann (gemeinsam mit weiteren Mitgliedern der Gruppierung U.________ ) beschlossen, E.________ zu ermorden. Gemäss Tatplan hätte er diesem selbst die Kehle aufschlitzen sollen. Die Mittäter hatten sich auch bereits in Stellung gebracht und dem Opfer aufgelauert, dieses aber nicht entdeckt bzw. angetroffen (vgl. Vollzugsakten pag.