13 Fragen des Beschwerdeführers zu Entstehungsgeschichte, Zusammensetzung und Aufgaben der KoFako einlässlich beantwortet wurden (vgl. 1. Absatz des Protokolls), ist mit Blick auf Sinn und Zweck der Anhörung nicht zu beanstanden. Die Behauptungen des Beschwerdeführers über das angebliche von ihm als feindselig gewertete Verhalten eines Mitglieds der KoFako II und zu der angeblichen Wortäusserung des Vorsitzenden betreffend Rückfallgefahr sind durch nichts belegt und erscheinen wenig plausibel.